Überprüfung
Sicherheitsrelevante Kontrolle Ihrer Ausrüstung
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ (PSAGA)
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss laut Gesetz nach jeder Beanspruchung, mindestens aber einmal jährlich durch einen Sachkundigen, welcher deren einwandfreien Zustand und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beurteilen kann, überprüft werden. Die Prüfung basiert auf den gesetzlichen Vorschriften, und wird nach Herstellerangaben durchgeführt und dokumentiert.
Ein weiterer Grund für die regelmäßige, sachkundige Überprüfung von PSAgA ist, dass deren Nutzungsdauer stark von den Einsatzbedingungen und der Regelmäßigkeit der Anwendung abhängt. Chemikalien, Umwelteinflüsse, Materialermüdung und starke Beanspruchung sind nur einige wenige Punkte welche die maximale Gebrauchsdauer von PSAgA beeinflussen. Auch deshalb sollte die Überprüfung nur von Sachkundigen durchgeführt werden.

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